Die Freie Waldorfschule Kreuzberg ist eine Schule in freier Trägerschaft und erhält für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch öffentliche Gelder (staatliche Finanzierung). Weil die staatliche Finanzierung nicht ausreicht, ist zur Deckung der laufenden Kosten ein monatliches Schulgeld notwendig.
Die folgenden Kosten werden mit dem Schulgeld finanziert:
Unterrichtsangebot das über den staatlichen Lehrplan hinausgeht (Personal- und Sachkosten)
Gebäude und Gelände (werden bei Privatschulen nicht vom Staat finanziert)
Der Finanzierungsbedarf wird solidarisch verteilt. Dabei richtet sich der Beitrag nach dem Gesamteinkommen der Eltern, der Familienkonstellation und der Anzahl der Kinder.
In dem Maße, in dem Elternhäuser mit überdurchschnittlichem Einkommen mehr zahlen, können einkommensschwächere Elternhäuser weniger zahlen.
Der Schulbeitrag berechnet sich anhand einer Beitragstabelle.
Die Beitragstabelle bildet den Rahmen für eine faire und solidarische Verteilung der Beiträge innerhalb der Elternschaft. Ziel ist es, dabei möglichst viele Konstellationen zu berücksichtigen. Da dies nicht immer gelingt, gibt es die Soligruppe:
Steht eine Familie vor Eintritt in die Schule oder während der Schulzeit der Kinder vor derart finanziellen Schwierigkeiten, dass die vorgesehenen Beiträge nicht voll gezahlt werden können, gibt es die Möglichkeit, sich an den Solidarausschuss zu wenden.