Selbstverwaltung

Eine Schule, die sich selbst verwaltet, braucht Menschen, die sich engagieren. Gemeinsam machen wir Schule.

Als Schulen in freier Trägerschaft haben die Waldorfschulen die hierarchische Organisation der staatlichen Schulen durch eine freiheitliche Verfassung ersetzt. Die Selbstverwaltung erfolgt durch Eltern, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen gemeinsam und stellt ein zukunftsorientiertes soziales Erfahrungsfeld dar. Die pädagogische Leitung der Schule wird in den wöchentlichen Lehrerkonferenzen geregelt, an der alle Lehrerkräfte gleichberechtigt mitwirken.

Neben den verschiedenen Delegationen der Selbstverwaltung, dem Vorstand und der hauptamtlichen Verwaltung (Sekretariat, Geschäftsführung und Buchhaltung) tragen Eltern durch ihr Engagement in Arbeitskreisen zum reibungslose Funktionieren der Schule bei. Träger unserer Schule ist der Verein “Freie Waldorfschule Kreuzberg e.V”, zu dem vier Wirtschaftsbetriebe gehören: die Waldorfschule Kreuzberg selbst, das Förderzentrum, der Hort und die Küche.

Finanzierung

Die Freie Waldorfschule Kreuzberg ist eine Schule in freier Trägerschaft und erhält für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch öffentliche Gelder (Staatliche Finanzierung). Weil die staatliche Finanzierung nicht ausreicht, ist zur Deckung der laufenden Kosten ein monatliches Schulgeld notwendig.

Schulbeitrag

Delegationen und Konferenzen

In Konferenzen und Delegationen sind verschiedene Selbstverwaltungsaufgaben zur Organisation der FWSK untergebracht. So gibt es zum Beispiel Gesamt- und Rechtskonferenz, Personaldelegation, Raumdelegation, Delegation Lehrereinsatz, Schulleben oder Öffentlichkeitsarbeit.

Gesamtkonferenz

Die Schnittstelle zwischen Schule und Elternschaft bildet die Gesamtkonferenz (GK), zu der Delegierte jeder Klasse entsandt werden. In der Gesamtkonferenz informieren und beraten Eltern und Lehrer*innen gemeinsam über alle Belange, die die Schule aktuell und in ihrer Weiterentwicklung betreffen.

Rechtskonferenz

Die Rechtskonferenz (RK) setzt sich zusammen aus dem Vereinsvorstand und weiteren Lehrer*innen, Hortner*innen, Eltern sowie der Geschäftsführung. Die Rechtskonferenz trägt Verantwortung für alle rechtlichen und wirtschaftlichen Belange der Schule. Sie berät, bearbeitet und beschließt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien alle wirtschaftlichen Erfordernisse, Rechtsgeschäfte und Vereinbarungen des Schulvereins.

Elternarbeit

Ein essentieller Teil der Selbstverwaltung an Waldorfschulen ist die Mitarbeit der Eltern. Aber was ist Elternarbeit genau? Wie funktioniert eigentlich eine selbstverwaltete Schule? Welche Gremien und Arbeitskreise gibt es und was machen die? Was sind meine Aufgaben als Elternvertreter*in? Wie kann ich mich in die Schulgemeinschaft einbringen? All das und mehr erklärt „Elternarbeit – Eine Handreichung für Eltern“, eine Info-Broschüre von Eltern für Eltern mit nützlichen Tipps zur Elternarbeit und zahlreichen Informationen zur Organisation unserer Schule.

Hier zum Download:

Festkreis

Der von Eltern geführte Festkreis trägt einen bedeutenden Teil zum Schulleben bei. Er organisiert Schulfeste wie zum Beispiel den Adventsbasar und das Sommerfest. Pro Klasse werden zwei Personen als Vertretung bzw. Stellvertretung für den Festkreis entsandt.

Alle weiteren Infos unter:
festkreis@fwsk.net

Baukreis

Im Baukreis beraten und planen die Baukreisvertreter*innen (je ein Elternteil pro Klasse) über Bauvorhaben und Renovierungsarbeiten. Sie koordinieren und leiten die anschließende Durchführung. Dabei geht es um Gemeinschaftsarbeit, die die Elternschaft in Eigenregie leisten kann. Dies senkt die Schulkosten für alle.

Alle weiteren Infos unter:
baukreis@fwsk.net

Finanzkreis

Aus jeder Klasse werden ein bis zwei Vertreter*innen in den Finanzkreis entsandt. Zu den Aufgaben gehört es, Antworten rund um den von Eltern getragenen Teil der Schulfinanzierung zu erarbeiten, die Beitragsordnung zu regeln, Gespräche mit Eltern über Elternbeiträge zu führen und eng mit der Schulverwaltung zusammenzuarbeiten.

Alle weiteren Infos unter:
fk1@fwsk.net

Schüler*innenvertretung

Durch die Schüler*innenvertretung (SV) haben die bei uns Lernenden die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Schule mitzuwirken. Ab Klasse 9 werden pro Schuljahr zwei Schüler*innen als Delegierte ihrer Klasse in die SV entsandt. Sie vertreten die Interessen ihrer Klasse in der SV-Sitzung, wählen die Vertrauenslehrer*innen, tragen aber auch wichtige Informationen zurück in ihre Klasse. Zwei Mitglieder der SV vertreten die Oberstufe nach außen und bei Bedarf in der Oberstufenkonferenz.

Kontakt:
sv@fwsk.net

Konfliktanlaufstelle

Bei Sorgen, Konflikten und Beschwerden gerne an unsere Konfliktanlaufstelle wenden: konfliktanlaufstelle@fwsk.net

Wie dieser Kreis aus gewählten Lehrkräften und Eltern arbeitet und wie die Verfahrenswege aussehen beschreibt diese Infografik.

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