Elternarbeit – eine Handreichung für Eltern
(Auszug aus der Broschüre der AG Elternarbeit PDF)
Eine Schule, die sich selbst verwaltet, braucht Eltern, die sich engagieren. Die Freie Waldorfschule Kreuzberg ist keine „Privatschule“, sie ist eine „Öffentliche Schule in Freier Trägerschaft“, in der Haupt- und Ehrenamtliche eng zusammenarbeiten.
Wenn man neu ist an der Waldorfschule, kommen einem viele Dinge vertraut und gleichzeitig abweichend vor. Auch Eltern erleben parallel zu ihren neu eingeschulten Kindern eine Orientierungsphase. Manchmal scheint das Wissen über die Schule und darüber, was eigentlich wie organisiert ist zu schmal, um wenigstens vernünftige Fragen stellen zu können. Man ist erstaunt, wie dennoch alles einer inneren Ordnung folgt, die die Schule als Ganzes zusammenhält.
In vielen Klassen gibt es Eltern mit Kindern in höheren Klassen, die Erfahrung haben und mit praktischen Auskünften Antworten geben auf Fragen, die man nirgendwo nachlesen kann. Keine Handreichung ist so reich und lebendig wie eine erzählte Geschichte.
Die Selbstverwaltung der Waldorfschule hat für Eltern und Lehrer unmittelbare Konsequenzen. Ihre Verantwortung orientiert sich an den jeweiligen Aufgaben. Stärken und Schwächen der beteiligten Menschen werden nicht durch Hierarchien gefiltert. Das macht Verantwortung unausweichlicher, Begegnungen unmittelbarer und das Schulleben menschlicher. Die Schule wird auch für Eltern zu einem Ort neuer, bereichender Erfahrungen.
Eltern jeder Klasse beteiligen sich an einzelnen Kernaufgaben, deren Vielzahl die Schule insgesamt tragen. Die Aufgaben sind nach Kreisen gegliedert. In jedem Kreis arbeitet mindestens ein Elternteil mit, das die Klasse vertritt. Auf den ersten Elternabenden sollte geklärt, vereinbart und gewählt werden, welche Aufgaben von wem wahrgenommen werden können. Wer eine Aufgabe wahrnimmt, übernimmt eine Verpflichtung und Verantwortung für sich und andere.
Eine wichtige Aufgabe für das Vertrauensverhältnis von Eltern und Lehrern ist die Elternvertretung. Ein offenes Ohr zu haben für Fragen und Anregungen von Lehrern und Eltern, verbunden mit einer guten und gemeinsamen Vorbereitung von Elternabenden. (s.u.)
B) Wo Eltern aller Klassen zusammenarbeiten
- Jede Klasse benennt eine Vertretung für jeden Kreis und für die Gesamtkonferenz.
- Festkreis: Organisation von Schulfesten, Weihnachtsbasar und vieles mehr.
- Finanzkreis: Finanzierung der Schule sichern; Gespräche mit Eltern über Elternbeiträge; Gespräche mit Senatsverwaltung und Sponsoren; Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung.
- Baukreis: Beratung, Planung von Bauvorhaben und Renovierungsarbeiten, Koordination und Anleitung von Elternarbeit bei Baumaßnahmen und Renovierungen. Diese Arbeit ist – ebenso wie reihum die wöchentliche
Reinigung der Klasse und des Hortes – ein MUSS für alle Eltern, damit Kosten durch Gemeinschaftsarbeit gesenkt werden. Zudem eine gute Möglichkeit, die Eltern der Mitschüler in gemeinsamer Aktion kennen zu lernen. - Gartenkreis: Planung und Gestaltung der Außenanlagen von Schule und Hort.
- Gesamtkonferenz: Gemeinsame Beratung von Eltern und LehrerInnen über alle Belange, die die Schule aktuell und in ihrer Weiterentwicklung betreffen.
C) Elternabende – Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit
Regelmäßige Elternabende sind ein fester Bestandteil des Schullebens und des Informations- und Erfahrungsaustausches von Lehrern und Eltern an der Freien Waldorfschule. Sie sind ein fester Ort, an dem alle Fragen von Eltern und Lehrern angesprochen werden sollen, die alle gemeinsam betreffen. Sie ermöglichen eine gemeinsame Urteilsbildung auf vergleichbarer Informationsbasis und verhindern, dass Eltern und Lehrer auf Informationen vom Hörensagen angewiesen sind.
Was erfolgreich und mit gutem Willen beginnt, kann nur erfolgreich bleiben, wenn Eltern und Lehrer einander vertrauen, sich regelmäßig austauschen und in der Erziehung der Kinder gut zusammenarbeiten.
Einige Klassen der Schule haben gute Erfahrungen damit gemacht, Elternabende in einer kleinen Arbeitsgruppe zusammen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorzubereiten. Bei manchen Themen kann ein Themenpapier mit vorbereitenden Gedanken helfen, Eltern, Lehrer und Lehrerinnen auf ein gemeinsames Ziel hin vorzubereiten.
1. Vorbereitung von Elternabenden
Die Themen eines Elternabends werden üblicherweise zwischen Lehrer/in und der Elternvertretung vereinbart. Nicht alle Themen und Probleme können auf einem Elternabend mit zum Teil mehr als 30 Anwesenden 7 besprochen werden. Der Elternabend kann das direkte Gespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer über das eigene Kind nicht ersetzen.
Beispiele für Themen eines Elternabends
- Grundlagen der WaldorfpädagogiK (Lehrerinnen, Lehrer, Eltern, ReferentInnen), Pädagogische Grundlagen der Schule als Basis einer gemeinsamen Urteilsbildung von Eltern und Lehrern.
- Inhalte und Methoden des Unterrichts
- Beschreibung von allgemeinen Beobachtungen an den Kindern: allgemein in der Klasse, in einem bestimmten Fach, aus einem bestimmten Anlass.
- Vorbereitung von besonderen Ereignissen (Klassenfahrt, Feste etc.)
- Wie gehen Eltern und Lehrer mit Konflikten um?
- Berichte aus den Kreisen, Schulleben.
Beispiele für nicht geeignete Themen
Elternabende sind meistens vergnüglich und angenehm. Aber nicht immer. Es können Konflikte auftauchen, mit denen nicht gerechnet wurde – zwischen Eltern, zwischen Kindern, zwischen Eltern und Lehrern. Nicht alle Themen eignen sich für einen Elternabend:
- Eltern sind mit einer Entscheidung eines Lehrers/einer Lehrerin nicht einverstanden und möchten den Elternabend nutzen, um für sich (für das eigene Kind) Unterstützung zu organisieren.
- Probleme, die das eigene Kind individuell betreffen (direktes Gespräch mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin suchen.
- Probleme, die das eigene Kind im Verhältnis zu einem anderen Kind betreffen. Hier ist vor allem der Dialog zwischen den Eltern gefordert.
In solchen Fällen ist ein Einzelgespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer sinnvoll, oder das direkte Gespräch mit den Eltern beteiligter Kinder.
2. Die Elternvertretung
a) Anforderungen und Erwartungen
- die Aufgabe als Elternvertretung zeitlich wahrnehmen können;
- das Vertrauen der (meisten) Eltern haben;
- Gespräche moderieren können;
- sich mit dem Regelwerk der Schule vertraut machen (Satzung, Gesprächsleitfaden, Konfliktregelwerk)
b) Aufgaben
- Tagesordnung mit den Lehrern vorbereiten;
- Fragen und Anregungen unterstützen;
- Tagesordnungspunkte vorbereiten mit Eltern und Lehrern, die für einzelne Themen besondere Verantwortung tragen. Die Zielsetzung klären, ggf. Leitfragen entwickeln und Zeitrahmen festlegen.
- Lehrer, Kinder und Eltern vor unsachlicher Kritik schützen;
- sich als GesprächspartnerIn anbieten und bei einem Konflikt zuerst für das direkte Gespräch zwischen den Beteiligten werben. Ggf. eine Mediation vermitteln, wenn vorher das direkte Gespräch der notwendige erste Schritt- stattgefunden hat und nicht erfolgreich war.
c) Keine Aufgaben für Elternvertreter/innen:
ElternvertreterInnen sind nicht zuständig für die Lösung von Konflikten
- zwischen einzelnen Eltern und Lehrern;
- zwischen einzelnen Eltern;
- zwischen einzelnen Kindern (und Eltern).
3. Elternarbeit und Kommunikation
Eine Liste mit den aktuellen Adressen beider Eltern, Telefonnummern (privat und beruflich) sowie E-Mailadressen sind unverzichtbar. Ein Mensch aus der Elternschaft muss die Adressen aktuell halten. Diese/r sollte auch die Weiterleitung von Informationen für die Klasse an alle Eltern mit Email wahrnehmen. Wer keine Emailadresse hat, wird über die Ranzenpost informiert.
4. Das “Gelbe Blatt”
… informiert regelmäßig über alle wichtigen Themen und Termine der Schule und wird über die Ranzenpost an alle Eltern verteilt.
D) Was die Schule trägt
Das Engagement des Kollegiums
Die Selbstverwaltung einer Schule stellt nicht nur höhere Anforderungen an Eltern. Sie gründet insbesondere auch auf ein außerordentliches ideelles und materielles Engagement von Lehrerinnen, Lehrern und allen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Mitarbeiterkonferenz (Kollegium)
Die Mitarbeiterkonferenz trägt vor allem Verantwortung für alle pädagogischen Fragen. Alle LehrerInnen der Schule, Vertreter-Innen Vertreter des Horts und der hauptamtlichen MitarbeiterInnen (GF, Sekretariat, Hausmeister etc), arbeiten in diesem Gremium zusammen. Sie ist in Teilkonferenzen mit eigenverantwortlichen Arbeitsfeldern (Delegationen) gegliedert. Die Arbeitstreffen der Konferenzen finden wöchentlich statt – u.a. an jedem Donnerstag von 16.00 bis 19.00 Uhr. Hier werden neben pädagogischen auch wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Fragen beraten, die die Schule insgesamt betreffen – und auch Entwicklungsfragen einzelner Kinder.
Schulleitungskonferenz (SLK)
VertreterInnen der einzelnen Delegationen der Mitarbeiterkonferenz bilden gemeinsam die Schulleitungskonferenz.
Rechtskonferenz (RK)
Die RK trägt Verantwortung für rechtliche und wirtschaftlichen Fragen der Schule. Sie berät, bearbeitet und beschließt alle wirtschaftlichen Erfordernisse, Rechtsgeschäfte und Vereinbarungen des Schulvereins und arbeitet eng mit dem Schulkollegium und dem Finanzkreis der Schule zusammen. Die RK trifft sich alle zwei Wochen zu einem festen Termin von 19.00 bis ca. 22.00 Uhr – außer in den Schulferien.
Gesamtkonferenz (GK)
In der Gesamtkonferenz beraten Eltern und LehrerInnen über alle Fragen des Schullebens und der Weiterentwicklung der Schule. Die GK berät auf Initiative von Eltern oder LehrerInnen über Themen und offene Fragen an der Schule und erarbeitet Vorschläge. Sie beschließt Anträge und Empfehlungen an die Rechtskonferenz oder an die Mitarbeiterkonferenz. Die Gesamtkonferenz kommt etwa alle sechs Wochen zusammen und dauert von 20.00 bis 22.00 Uhr.
E) Schule, Hort, Dauerpower, Schülerinsel
Die Freie Waldorfschule Kreuzberg ist eine verlässliche Halbtagsschule. Wenn Eltern für ihre Kinder eine Nachmittagsbetreuung wünschen, beantragen sie beim zuständigen Bezirk des Wohnsitzes ein Hortplatz, der genehmigt werden muss. Der Hort lädt zu eignen Elternabenden ein. Auch Hortgruppen haben eine Elternvertretung.
Der Hortbeitrag wird vom Senat des Landes Berlin festgelegt und ist ebenfalls einkommensabhängig. Das Hortessen ist qualitativ sehr hochwertig (Demeter).
Dauerpower (e.V.) ist eine Elterninitiative, die eng mit der Schule zusammenarbeitet, auf dem Schulgelände Räume angemietet hat und Hortplätze für die 5. und 6. Klasse anbietet. Auch diese Plätze müssen beim Bezirksamt beantragt werden.
Die „Schülerinsel“ ist ein Angebot der Schule, entstanden aus der Initiative von Eltern. Sie ist ein freiwilliges Angebot für SchülerInnen ab der 7. Klasse – unterstützt von einer hauptamtlichen pädagogischen Fachkraft. Die Schülerinsel begann 2007 und ist zunächst auf ein Jahr befristet, um Erfahrungen zu sammeln.
F) Öffentliche Schulen in Freier Trägerschaft – Die Finanzierung der Schule
Bildungspolitik liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. In Berlin werden öffentliche Schulen in Freier Trägerschaft ca. 92% der Personalkosten an staatlichen Schulen unterstützt. Alle anderen Kosten jedoch muss die Schule selbst aufbringen – im Gegensatz zu öffentlichen Schulen in staatlicher Trägerschaft. Dies sind Kosten für zusätzliche pädagogische Angebote, für das Schulgebäude, für die gesamte Ausstattung und für alle Nebenkosten (Energie, Reinigung, Reparaturen, Renovierungen). Ein Teil dieser Kosten wird aus den vom Senat überwiesenen Personalmitteln finanziert. Dies ist nur möglich, weil sich das Kollegium der Schule eine eigene Einkommensordnung gibt, deren Einkommenshöhe weit unterhalb der von Lehrerinnen und Lehrern an Staatsschulen liegt.
Der Schulbeitrag der Eltern
Ein weiterer Teil der Kosten wird durch den Schulbeitrag der Eltern finanziert (ca. 28%). Er ist einkommensabhängig, die Richtwerttabelle wird vom Finanzkreis und der Rechtskonferenz festgelegt. Nach dem Bescheid über die Aufnahme des Kindes und vor Beginn des 1. Schuljahres findet ein Gespräch der Eltern mit einem Mitglied des Finanzkreises über die Einkommenssituation statt. Spätere Veränderungen werden in der Regel mit der Klassenvertretung im Finanzkreis beraten.
- Siehe auch: Information zur Finanzierung der Freien Waldorfschule Kreuzberg (PDF 23kb)
G) Entstehung, Entwicklung und Angebote
- Siehe: Unsere Schule
Das Angebot der Schule
- Siehe: Angebot der Schule
H) Schulverein der Freien Waldorfschule Kreuzberg e.V. – eine Kurzfassung
Eltern und MitarbeiterInnen der Schule, natürliche und juristische Personen können Mitglied werden. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich, wählt den Vorstand und verabschiedet den Haushalt. Dem Vorstand gehören mindestens je ein/e hauptamtliche MitarbeiterIn von Schule und Hort an sowie mindestens zwei weitere Personen. Er wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Rechtskonferenz gewählt.
Die Mitarbeiterkonferenz (Kollegium) berät und entscheidet alle pädagogischen Fragen und ist nicht weisungsgebunden. Sie leitet den Schul- und Hortbetrieb kollegial, entscheidet über die Neuaufnahme und Entlassung von Schülern und über die Neuaufnahme von pädagogischen MitarbeiterInnen.
In der Rechtskonferenz (RK) arbeiten VertreterInnen von Kollegium, Hort, Gesamtkonferenz, Finanzkreis und Geschäftsführung eng zusammen. Die RK berät, bearbeitet und beschließt initiativ oder auf Vorschlag Dritter alle rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Vereinbarungen der Schule.
In der Gesamtkonferenz (GK) beraten Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen und Schulverwaltung Themen, die die Schule und ihre Weiterentwicklung insgesamt betreffen. (vgl. hierzu auch das Organigramm
Vollständiger Text zum Download:
» E l t e r n a r b e i t - Eine Handreichung für Eltern (.pdf 190 kb)
Freie Waldorfschule Kreuzberg e.V.
Öffentliche Schule in Freier Trägerschaft
Hrsg.: AG Elternabend Schuljahrgang 2003 / Klasse bc
Stand: 2008
Anregungen bitte per E-Mail an: gk@fwsk.net

